Gleiche Anteile an der Atmosphäre?

Über lange Zeit habe ich das Prinzip vertreten, die Atmosphäre sei ein Gemeinschaftsgut. Genauer gesagt der verbleibende atmosphärische Raum, der Umweltraum, die Fähigkeit CO2 aufzunehmen. Auf diesen Umweltraum habe kein Mensch a priori einen größeren Anspruch als ein anderer.

Von diesem Prinzip leiten sich verschiedene Modelle des Umgangs mit Emissionen ab. Z.B. der SkyTrust Vorschlag von Peter Barnes, mit dem ich zusammen einen darauf basierenden Reformvorschlag für den europäischen Emissionshandel verfasst habe. Oder auch der „Cap and Share“ Vorschlag von FEASTA.

Auch „Contraction and Convergence„, einer der bekanntesten Vorschläge zur Klimagerechtigkeit im Emissionsregime, sieht mittelfristig eine Aufteilung der Emissionrechte zwischen Ländern auf der Basis gleicher Pro-Kopf-Werte vor.

Mittlerweile halte ich diesen Ansatz nicht mehr für angemessen. Denn er geht davon aus, dass es noch einen atmosphärischen Raum zu verteilen und zu nutzen gibt. Das war über lange Zeit eine plausible Annahme.

Mittlerweile sind wir jedoch in einer Situation, in der Fairness nicht mehr in der gleichen Verteilung des verbleibenden atmosphärischen Raums bestehen kann, weil dieser Raum nicht mehr da ist. Es geht nur mehr um die Organisation und Finanzierung der schnellstmöglichen Absenkung der Emissionen. Und möglicherweise in absehbarer Zeit auch darum, Aktivitäten zu finanzieren, die bereits emittiertes CO2 wieder dauerhaft binden und der Atmosphäre entziehen. Langfristig muss der CO2-Gehalt sogar unter das heutige Niveau sinken (mehr hier):

Darum kann es nun nicht mehr um das faire Aufteilen einer Ressource gehen. Es gibt keine Ressource mehr zu teilen. Es geht vielmehr um das faire Teilen der Anstrengungen, die vor uns liegen. Dieser Ansatz liegt dem Greenhouse Development Rights Framework zugrunde, das mittlerweile immer breiter Zuspruch findet. Doch dazu später mehr.

Foto: von BigGolf auf flickr


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