Schlussfolgerungen des Umweltministerrates der EU, 30. Oktober 2007

MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2826.Tagung des Rates Umwelt Luxemburg, den 30. Oktober 2007
Präsident Francisco NUNES CORREIA
Minister für Umwelt, Raumordnung und
Regionalentwicklung Portugals

KLIMAWANDEL – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:

„Der Rat der Europäischen Union

1. ERINNERT an die Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) vom 20. Februar 2007 sowie die Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs auf der Frühjahrstagung des Euro­päischen Rates 2007, in denen die wesentlichen Elemente einer wirksamen und ehrgeizigen Rahmenvereinbarung für die Zeit nach 2012 im Kontext des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) skizziert werden; die Umsetzung des Rahmenübereinkommens soll dabei gefördert, die Architektur des Kyoto-Protokolls zugrunde gelegt und erweitert sowie ein fairer und flexibler Rahmen für eine möglichst breite Beteili­gung geschaffen werden, damit die globale Erwärmung auf höchstens 2 °C über dem vor­industriellen Niveau begrenzt werden kann; BETONT, dass die EU entschlossen ist, beim internationalen Klimaschutz eine Vorreiterrolle zu übernehmen;

2. IST TIEF BESORGT über die neuen Belege für die negativen Auswirkungen der Klimaände­rungen, die durch die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse des Zwischenstaatlichen Aus­schusses für Klimaänderungen (IPCC) in den Beiträgen der Arbeitsgruppen zum vierten Bewertungsbericht des IPCC unmissverständlich bestätigt wurden; HEBT HERVOR, dass die IPCC-Berichte sogar noch deutlicher zeigen, dass die negativen Auswirkungen der Klima­änderungen die Ökosysteme, die Lebensmittelproduktion, das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung, die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele sowie die menschliche Gesundheit und Sicherheit immer ernsthafter gefährden und somit die Zielvorgabe einer maximalen Erwärmung von 2 °C wissenschaftlich weiter untermauern; VERWEIST auf die Schlussfolgerung des IPCC, dass es wirtschaftlich und technisch möglich ist, die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das mit dieser Zielvorgabe vereinbar ist; BETONT, dass aus diesen Berichten ebenfalls hervor­geht, dass das Zeitfenster für Maßnahmen sich rasch wieder schließt und ein Hinauszögern der Maßnahmen die Risiken einer gefährlichen Klimaänderung erhöhen wird und der Nutzen baldiger durchgreifender globaler Maßnahmen deren wirtschaftliche Kosten bei weitem über­steigt;

3. BEGRÜSST, dass der IPCC und der frühere US-Vizepräsident Al Gore für ihre Bemühungen, mehr Wissen über den vom Menschen verursachten Klimawandel zu schaffen und öffentlich zu verbreiten und die Grundlage für Maßnahmen zu legen, die notwendig sind, um diesem Wandel entgegenzuwirken und so möglichen Konflikten in der Zukunft vorzubeugen, 2007 gemeinsam mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurden;

4. HEBT den Beitrag der IPCC-Arbeitsgruppe III zum vierten Bewertungsbericht HERVOR, der zeigt, dass die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre entsprechend dem nied­rigsten bewerteten Stabilisierungsniveau, d.h. rund 450 ppmv CO2-Äquivalent, stabilisiert werden muss, damit das 2 °C-Ziel und somit auch eine Begrenzung der negativen Folgen der Klimaänderungen erreicht werden können;

5. BETONT, dass dies voraussetzt, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen ihren maxi­malen Wert in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreichen und danach bis 2050 weltweit beträchtlich gesenkt werden, und zwar auf mindestens 50 % unter dem Niveau von 1990;

6. HEBT HERVOR, dass das UNFCCC das geeignete multilaterale Forum für eine globale und umfassende Klima-Vereinbarung darstellt; BEGRÜSST die Initiativen zur Unterstützung des UNFCCC; FÜHLT SICH in diesem Zusammenhang ERMUTIGT durch das starke politische Signal, das auf höchster Ebene – von der hochrangigen Veranstaltung des VN-Generalsekre­tärs – ausgegangen ist, dass nämlich die Regierungen bereit sind, entscheidende Maßnahmen im Rahmen des UNFCCC zu ergreifen, damit in Bali ein Durchbruch erzielt wird; BEGRÜSST das Gipfeltreffen von Heiligendamm, auf dem das Engagement aller G8-Staaten für den VN-Klimaprozess bekräftigt und 2009 als Termin festgelegt wurde, zu dem die Ver­handlungen über eine weltweite Vereinbarung im Rahmen des UNFCCC abgeschlossen sein sollen; WÜRDIGT den wertvollen Beitrag der Tagung in Riksgränsen zur Erarbeitung von sinnvollen Anregungen für das Ergebnis von Bali; BEGRÜSST das Ergebnis der dritten Tagung der Ministerkonferenz im Rahmen des Gleneagles-Dialogs und dessen Beiträge über die Mobilisierung von Technologien und Investitionen; NIMMT KENNTNIS von dem „Major Economies Meeting“ (Treffen der Staaten mit den weltweit höchsten Treibhausgas­emissionen), insbesondere vom Eintreten für ein erfolgreiches Ergebnis in Bali und davon, dass sich dieses Gremium bei weiteren Treffen von diesem Ergebnis inspirieren lassen sollte;

7. FÜHLT SICH durch den jüngsten Beschluss über den rascheren Verzicht auf FCKW im Rah­men des Montrealer Protokolls ERMUTIGT, der einen großen Beitrag zu den Bemühungen um eine Abschwächung der Klimaänderungen leistet;

8. BEGRÜSST den Bericht der Vermittler im Rahmen des „Dialogs über langfristige gemein­same Maßnahmen zur Bewältigung der Klimaänderungen durch die verstärkte Umsetzung des Übereinkommens“; IST DER AUFFASSUNG, dass dieser Bericht eine gute Ausgangsbasis für das weitere Vorgehen darstellt; BEGRÜSST die positiven und fruchtbaren Beratungen auf der vorbereitenden Ministertagung in Bogor über die wesentlichen Bausteine und den Ver­handlungsprozess für eine globale und umfassende Vereinbarung für die Zeit nach 2012; BETONT, dass sich alle Parteien auf der Klimakonferenz in Bali zu einem Verhandlungs­prozess mit einer größtmöglichen Beteiligung verpflichten müssen, der sowohl das Überein­kommen als auch das Kyoto-Protokoll einbezieht, damit angemessen und wirksam auf die Klimaänderungen reagiert werden kann;

9. ERINNERT an die Bausteine für eine wirksame und geeignete globale und umfassende Rah­menvereinbarung für die Zeit nach 2012, die der Rat (Umwelt) am 20. Februar 2007 benannt hat und die in den Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates bekräftigt wurden; dazu gehören folgende Komponenten:

  • Weiterentwicklung eines gemeinsamen Konzepts zur Verwirklichung des Fernziels der Klimarahmenkonvention,
  • Vereinbarung von weiter reichenden Verpflichtungen der Industrieländer zur Senkung der absoluten Emissionen,
  • Förderung weiterer angemessener und effektiver Beiträge der anderen Länder,
  • Erweiterung des Handels mit Emissionsrechten („Kohlenstoffmarkt“), wozu auch inno­vative und verbesserte flexible Mechanismen gehören,
  • Ausbau der Zusammenarbeit bei Erforschung, Entwicklung, Verbreitung, Einsatz und Transfer von Technologien,
  • Verstärkung der Anstrengungen zur Bewältigung von Anpassungen,
  • Berücksichtigung der Emissionen, die durch den internationalen Luft- und Seeverkehr verursacht werden, unter weiterer Nutzung des Fachwissens, der Erfahrungen und der Arbeiten einschlägiger internationaler Organisationen,
  • Reduzierung der Emissionen aus Entwaldung und Ausbau von Kohlenstoffsenken durch nachhaltige Forstwirtschafts- und Landnutzungsmethoden;

10. HEBT HERVOR, dass die Industrieländer sich als Teil eines umfassenden Einvernehmens aller Parteien zu weiter reichenden verbindlichen absoluten Emissionssenkungen verpflichten sollten; BETONT, dass das niedrigste von der IPCC in ihrem vierten Bericht bewertete Stabi­lisierungsniveau voraussetzen würde, dass die Gruppe der Industrieländer gemeinsam ihre Emissionen durch eine Kombination aus nationalen und internationalen Anstrengungen bis 2020 in einer Größenordnung von 25-40 % unter das Niveau von 1990 senkt; UNTER­STREICHT, dass der EU-Vorschlag für eine Verpflichtung der Gruppe der Industrieländer zur Emissionssenkung mit diesen Anstrengungen in Einklang steht; FORDERT die Indus­trieländer NACHDRÜCKLICH AUF, als Gruppe eine Vorreiterrolle einzunehmen und sich zu verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 in einer Größenordnung von 30 % gegenüber 1990 zu senken; dieses Maß an Anstrengungen sollte bei den weiteren Arbeiten der Ad-hoc-Gruppe „Weitere Verpflichtungen der in Anhang I des Kyoto-Protokolls genannten Vertragsstaaten“ als Richtschnur dienen;

11. ERINNERT DARAN, dass die EU sich einvernehmlich das Ziel gesetzt hat, die Treibhaus­gasemissionen bis 2020 um 30 % gegenüber 1990 zu reduzieren und auf diese Weise zu einer globalen und umfassenden Vereinbarung für die Zeit nach 2012 beizutragen, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen und die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer zu einem ihren Verantwortlichkeiten und jewei­ligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag verpflichten; ERINNERT ferner DARAN, dass die EU – bis eine globale und umfassende Vereinbarung für die Zeit nach 2012 geschlossen ist – unbeschadet ihrer internationalen Verhandlungsposition die feste und unabhängige Ver­pflichtung eingegangen ist, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 20 % zu reduzieren;

12. FÜHLT SICH ERMUTIGT durch die jüngsten Prognosen für die künftigen Treibhausgas­emissionen, die darauf hinweisen, dass die Gemeinschaft und die in Anhang B zum Kyoto-Protokoll aufgeführten Mitgliedstaaten ihre im Rahmen von Kyoto gesteckten Ziele erreichen können, wenn die Mitgliedstaaten die vollständige Umsetzung der geplanten zusätzlichen politischen Konzepte und Maßnahmen rascher vorantreiben und der Kyoto-Mechanismus genutzt wird; NIMMT KENNTNIS von den jüngsten verfügbaren Daten des Emissions­verzeichnisses 2005, aus denen hervorgeht, dass die gesamten Treibhausgasemissionen in den EU-27-Ländern 11 % unter den Emissionen der jeweiligen Basisjahre bzw. in den EU-15-Ländern 1,5 % unter den Emissionen des Basisjahrs 1990 lagen;

13. VERTRITT DIE AUFFASSUNG; dass bei den Verpflichtungen aller Vertragsparteien dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und den jeweiligen Fähigkeiten sowie ihren spezifischen nationalen und regionalen Entwicklungsprioritäten, Zielen und Gegebenheiten, d.h. auch den hierbei eintretenden Änderungen, Rechnung getra­gen werden sollte; HEBT HERVOR, dass die Beiträge der Entwicklungsländer zu den globa­len Anstrengungen zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das mit dem 2 °C-Ziel vereinbar ist, verstärkt werden sollten und dass es zahl­reiche politische Optionen für eine erhebliche Senkung der Emissionsintensität ihrer Volks­wirtschaften gibt, bei denen der Nutzen die Kosten überwiegt und die ein anhaltendes Wirt­schaftswachstum fördern, die Energiesicherheit erhöhen und der Gesundheit der Bevölkerung zugute kommen; WEIST DARAUF HIN, dass solche Beiträge durch positive Anreize wie die Beteiligung an einem gestärkten und erweiterten globalen „Kohlenstoffmarkt“, verbesserte zusätzliche Kreditmechanismen, „No-lose-Targets“ (Selbstverpflichtungen, deren Einhaltung belohnt, deren Nichteinhaltung aber nicht bestraft wird) und sektorielle Konzepte, nachhaltige Politiken und Maßnahmen sowie vermehrte tech­nologische Zusammenarbeit gefördert und gestärkt werden könnten; IST DER ANSICHT, dass Optionen für die Messung und die Mel­dung solcher Beiträge sondiert werden sollten;

14. BEGRÜSST den UNFCCC-Bericht „Report on the analysis of existing and potential investment and financial flows relevant to the development of an effective and appropriate international response to climate change“, aus dem hervorgeht, dass im Jahr 2030 der Bedarf an zusätzlichen Mitteln und Investitionen für Maßnahmen gegen die Klimaänderungen gegenüber den derzeit im Rahmen des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls zur Verfügung stehenden Mitteln zwar groß ist, im Vergleich zu dem geschätzten weltweiten BIP und den weltweiten Investitionen im Jahr 2030 jedoch gering ausfällt; BETONT, dass die Auf­stockung und die Neuausrichtung von Investitionen und Mitteln konsequente Maßnahmen aller Parteien erfordert; VERWEIST auf die Rolle, die die nationalen Regierungen bei der Schaffung günstiger nationaler, regionaler und internationaler Rahmenbedingungen spielen, zu denen auch Regulierung und marktbasierte Anreize gehören und mit denen öffentliche und private Kapitalgeber für den Einsatz von Technologien mit niedrigem Treibhausgasausstoß und für Investitionen in eine Infrastruktur für umweltverträgliche Entwicklung gewonnen werden sollen; BEGRÜSST ÜBERDIES, dass die Entwicklungsländer sich bemühen, natio­nale Strategien und Aktionspläne zu erarbeiten, mit denen Finanzierungsquellen für den Ein­satz von umweltschonender Energie, insbesondere auch für Energieeffizienz, erschlossen werden sollen; BEGRÜSST AUSSERDEM, dass die Weltbank und die regionalen Entwick­lungsbanken sich kontinuierlich dafür einsetzen, Investitionsrahmen für umweltschonende Energie zu schaffen, die den Ländern helfen sollen, Finanzierungsmöglichkeiten für Investi­tionen in saubere Energie und klimaresistente Entwicklung zu erschließen;

15. MACHT DARAUF AUFMERKSAM, dass ein globaler „Kohlenstoffmarkt“ bei der Förde­rung von Investitionen in Technologien mit niedrigem Kohlendioxidausstoß und bei der Mobilisierung eines erheblichen Teils der verstärkten finanziellen Anstrengungen, die für die weltweiten Maßnahmen gegen den Klimawandel erforderlich sind, eine wesentliche Rolle spielt; HEBT HERVOR, wie wichtig es ist, die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls weiterzuentwickeln und in der künftigen Rahmenvereinbarung zusätzliche Kreditmechanis­men vorzusehen und die Emissionshandelssysteme miteinander zu verknüpfen; UNTER­STREICHT, dass bei der Überarbeitung der derzeitigen Modalitäten des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung die Aufstockung der Investitionen erleichtert werden sollte;

16. BEGRÜSST die Erklärung der Internationalen Kohlenstoff-Aktionspartnerschaft (ICAP) (Lissabon, 29. Oktober 2007), die die Einrichtung eines internationalen Forums für Regierun­gen und Behörden zum Ziel hat, um so ein Sachverständigenforum für die Erörterung rele­vanter Fragen in Zusammenhang mit der Konzeption, Vereinbarkeit und möglichen Verknüp­fung regionaler „Kohlenstoffmärkte“ zu schaffen;

17. BETONT, dass der internationale „Kohlenstoffmarkt“ mehr öffentliche Unterstützung erhal­ten muss, damit weitere private Investitionen in die Entwicklung, die Demonstration, den Ein­satz und den Transfer von Technologien mit geringem Treibhausgasausstoß gefördert und umgelenkt werden können, und dass zusätzliche geeignete Finanzierungsinstrumente und ?mechanismen, die die richtigen Anreize bieten, erforderlich sind, damit diese Technologien wirklich zum Einsatz kommen; HEBT HERVOR, dass vermehrte internationale Zusammen­arbeit bei Forschung, Entwicklung, Demonstration, Einsatz und Transfer neuer Technologien sowie verstärkte Bemühungen um den Einsatz und den Transfer bereits bestehender Techno­logien notwendig sind; ERKENNT AN, dass die Investitionen weltweit dringend aufgestockt und in Energietechnologien mit niedrigem Kohlendioxidausstoß umgelenkt werden müssen; insbesondere müssen die Entwicklungsländer in ihren Bemühungen, ihr Wirtschaftswachstum vom Kohlendioxidausstoß abzukoppeln, unterstützt werden, indem bestehende oder neue Finanzierungsmechanismen und -instrumente wie die Globale Umweltfazilität, der Globale Dachfonds der EU für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF) sowie die Finanzierung der Umsetzung von Investitionsrahmen für saubere Energie gefördert werden; BEKRÄFTIGT, dass die EU-Mitgliedstaaten zu ihren jeweiligen finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls stehen, und KOMMT ÜBEREIN, sich stärker darum zu bemühen, dass die notwendigen Finanzmittel als Teil der globalen und umfassenden Rahmenvereinbarung für die Zeit nach 2012 auf möglichst wirksame und effi­ziente Weise bereitgestellt werden;

18. BETONT, wie wichtig es ist, den Klimawandel in die Entwicklungszusammenarbeit einzu­beziehen; BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission über die Schaffung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel zwischen der Europäischen Union und den durch den Klimawandel am stärksten gefährdeten armen Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass diese Allianz eine Plattform für Dialog und Austausch sowie gezielte Zusammenarbeit in folgenden Bereichen bieten wird: Anpassung an den Klima­wandel, Reduzierung der entwaldungsbedingten Emissionen, Ausweitung der Teilnahme am Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, Ausbau der Katastrophenvorsorge sowie Einbeziehung des Klimawandels in die Bemühungen zur Armutsbekämpfung; BEGRÜSST, dass die Kommission zunächst zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Mio. EUR für den Start der Initiative zur Verfügung stellt; BETONT, dass weiterhin sorgfältig geprüft werden muss, wie sich die europäische und die globale Klima- und Energiepolitik – insbesondere auf die Ent­wicklungsländer – auswirken;

19. BEKRÄFTIGT, dass die Anpassung an den Klimawandel in alle einschlägigen Entschei­dungsprozesse einzubeziehen ist; BETONT, dass neben dieser durchgängigen Berücksichti­gung noch zusätzliche Finanzmittel und speziell für die Bewältigung des Klimawandels kon­zipierte Initiativen erforderlich sind; VERTRITT DIE ANSICHT, dass die Anpassung vor Ort zwar hauptsächlich Sache der Privatwirtschaft, der Regierungen und der Akteure der Ent­wicklungszusammenarbeit ist, dass jedoch das UNFCCC seine Rolle als Katalysator poten­ziell noch weiter ausbauen kann, zumal die durch den Klimawandel verschärften Ungleich­heiten bewältigt werden müssen, zumal es ferner wichtig ist, Erfahrungen und Wissen auszu­tauschen, und zumal Klimawandel und Anpassung grenzüberschreitende Auswirkungen haben können; BETONT, dass eine Vereinbarung für die Zeit nach 2012 einen kohärenten Gesamtrahmen für Anpassungsmaßnahmen umfassen sollte, der auf den Erkenntnissen aus den derzeit noch laufenden Prozessen und entsprechenden Ergebnissen aufbaut; ERKENNT AN, dass nach den Grundsätzen des UNFCCC die künftige Finanzierung der Anpassungs­maßnahmen als Teil einer Gesamtvereinbarung für die Zeit nach 2012 angemessener und kal­kulierbarer gestaltet werden muss; HEBT überdies die Entschlossenheit der EU HERVOR, im Hinblick auf die Unterstützung konkreter Anpassungsprojekte und -programme und die bes­sere Kalkulierbarkeit der Finanzierung dafür Sorge zu tragen, dass der Anpassungsfonds in Bali operationell wird;

20. BEGRÜSST das Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel in Europa – Optionen für Maßnahmen der EU“ sowie den laufenden Konsultationsprozess; im Grünbuch werden vorrangige Maßnahmen für einen flexiblen Ansatz mit vier Aktions­schwerpunkten auf Gemeinschaftsebene benannt, die nationale, regionale und lokale Maß­nahmen flankieren sollen: frühzeitiges Handeln in der EU, Einbeziehung von Anpassungs­erfordernissen in außenpolitische Maßnahmen der EU, Verringerung der Unsicherheit durch die Erweiterung der Wissensgrundlage durch integrierte Klimaforschung sowie Einbeziehung der europäischen Gesellschaft, der europäischen Wirtschaft und des europäischen öffentlichen Sektors in die Entwicklung koordinierter und umfassender Anpassungsstrategien;

21. WEIST DARAUF HIN, dass die Emissionen aufgrund der Entwaldung in Entwicklungs­ländern etwa 20 % der gesamten Kohlendioxidemissionen ausmachen und dass konkrete poli­tische Maßnahmen und Aktionen, die Bestandteile einer globalen und umfassenden Verein­barung für die Zeit nach 2012 sind, benötigt werden, um diesen Emissionen Einhalt zu gebie­ten und in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten eine Umkehr zu bewirken; SIEHT einem Beschluss in Bali – einschließlich einer Rahmenvereinbarung für den unmittelbaren Start von Pilotmaßnahmen, indikativer Modalitäten, der Festlegung weiterer methodischer Arbeiten und der Einigung auf einen Prozess zur Prüfung der Möglichkeiten, wie Senkungen der entwal­dungsbedingten Emissionen im Rahmen einer Gesamtvereinbarung für die Zeit nach 2012 berücksichtigt werden können – ZUVERSICHTLICH ENTGEGEN; BEGRÜSST in diesem Zusammenhang, dass die Weltbank die „Forest Carbon Partnership Facility“ gebilligt hat, mit der ein Rahmen für Pilotmaßnahmen zur Senkung von entwaldungsbedingten Emissionen in Entwicklungsländern geschaffen werden soll; BETONT ferner, dass es im Rahmen einer Ver­einbarung für die Zeit nach 2012 Kohlenstoffsenken durch nachhaltige Forstwirtschafts- und Landnutzungsmethoden auszubauen gilt;

22. IST darüber BESORGT, dass der internationale Luft- und Seeverkehr zu den am schnellsten wachsenden Quellen für Treibhausgasemissionen gehört; STELLT mit Sorge FEST, dass bei den Resolutionen, die die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf ihrer 36. Ver­sammlung zur Senkung der Treibhausgasemissionen verabschiedet hat – d.h. zehn Jahre, nachdem sie im Rahmen des UNFCCC ersucht wurde, Maßnahmen zur Begrenzung bzw. Senkung der Emissionen zu ergreifen – die Chance zur Festlegung ehrgeiziger Ziele und kon­kreter Maßnahmen vertan wurde; RUFT alle Parteien DAZU AUF, auch für den Bereich des internationalen Luft- und Seeverkehrs im Rahmen einer künftigen globalen Klimaverein­barung für die Zeit nach 2012 klare und sinnvolle Ziele zu vereinbaren; FORDERT die Par­teien NACHDRÜCKLICH AUF, sich für eine stärkere Führungsrolle des UNFCCC in dieser Angelegenheit und insbesondere für eine Verbesserung von dessen Zusammenarbeit mit der ICAO einzusetzen, damit ein effizienteres Konzept zur Senkung der Emissionen in diesem Sektor erarbeitet werden kann; IST DER ANSICHT, dass die Zusammenarbeit und die Bera­tungen unter dem Dach der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) intensiviert werden sollten, damit eine umfassende Lösung zur Eindämmung der Emissionen des inter­nationalen Seeverkehrs herbeigeführt wird;

23. ERSUCHT alle Parteien, sich im Rahmen der Klimakonferenz in Bali auf einen umfassenden Verhandlungsprozess mit einer größtmöglichen Beteiligung zu einigen, der auf einer gemein­samen Vision beruht und auf den entsprechenden Bausteinen aufbaut, wozu auch Quer­schnittsthemen wie Investitionen und Finanzen gehören, sowie einen ehrgeizigen Zeitplan aufzustellen und zu befolgen, der bis 2009 in eine globale und umfassende Vereinbarung für die Zeit nach 2012 münden sollte.“