Wenn im Rahmen der UNFCCC ein neues Klimaabkommen verhandelt wird, müssen natürlich auch alle anderen Grundsätze der Vereinten Nationen, wie z.B. die Menschenrechte, beachtet werden. Sollte man meinen.
In der Realität sind die allgemeinen Menschenrechte und besonders die Rechte der Frauen keine expliziten Kriterien bei der Finanzierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten aus öffentlichen Quellen. Für Wasserkraft-Staudämme werden Menschen oft einfach von ihrem Land vertrieben, Ackerland wird für so genannte Biofuels statt für Nahrungsmittel genutzt und diese Maßnahmen werden oft aus internationalen Klimaschutztöpfen bezahlt oder unterstützt.
Liane Schalatek vom Büro der Heinrich-Böll-Stiftung in Washington D.C. stellt im Interview die Prinzipien vor, denen öffentliche Klimafinanzierung folgen muss, damit sie den Grundsätzen der Vereinten Nationen gerecht wird. Die Prinzipien und der Gesamtrahmen für ein adäquate Klimafinanzierung, können umfassend nachgelesen werden im Papier „Matter of Principle(s)“, das Liane für die Heinrich-Böll-Stiftung geschrieben und auf der Klimakonferenz vorgestellt hat. [youtube]http://www.youtube.com/watch?v=vFWo1q1oX9g[/youtube]