Die Bundesregierung hat offenbar gestern das „Haushaltsbegleitgesetz“ (netter, euphemistischer Titel!) beschlossen (siehe auch hier oder hier). Damit sollen wesentliche Teile des von der Koalition beschlossenen Sparpakets umgesetzt werden. Das Gesetzt enthält einige aus meiner Sicht erbärmliche Maßnahmen, insbesondere wo im sozialen Bereich gespart werden soll. Dass beispielsweise das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger gänzlich abgeschafft wird – dass also gesagt wird: Kinder von Arbeitslosen sind unerwünscht – das ist schlicht menschenverachtend! Wie bitteschön kann das mit den christlich-sozialen Werten der CDU/CSU in Einklang gebracht werden?
Das Gesetz enthält einige Maßnahmen, die aus Sicht des Klimaschutzes interessant sind. Dazu zählen vor allem die Luftverkehrsabgabe und die Beendigung von Ausnahmeregelungen unter der Ökosteuer. Allerdings dürfte sich deren Lenkungswirkung sehr in Grenzen halten.
Eine Reduzierung bei den Ausnahmen von der Ökosteuer ist längst überfällig. Da wurden nämlich aufgrund statistischer Abgrenzungsprobleme ökologisch fragwürdige Ausnahmen konstruiert, so dass auch Unternehmen mit geringem Energieverbrauch begünstigt wurden. Die EU Kommission hatte längst angeordnet, dass das bis 2012 überarbeitet werden müsse. Also nix Neues. Aber dennoch erfreulich, dass das Haushaltsbegleitgesetz dadurch nun 1,5 Mrd. Euro in 2011 und 2012 in die öffentlichen Kassen spülen wird.
Auch eine Flugverkehrsabgabe ist aus ökologischer Sicht längst überfällig! Hier tun sich alle Regierungen der Welt ja so schwer, weil die Internationale Organisation für die Zivile Luftfahrt (ICAO) seit den 1950er Jahren irrwitziger Weise (aber natürlich ganz im Interesse der Lufdtfahrtsindustrie) verbietet, den Flugverkehr im nationalen Alleingang zu besteuern. Nun werden Reisen ab dem 1.1.2011 belastet – wenn auch unglaublich gering: Auf Flüge bis 2.500 km werden acht schlappe Euro erhoben. Will heißen: ein Billig-Flug nach Sizilien kostet dann – angenommen – nicht mehr 75 Euro sondern 83 Euro. Der Zug nach Sizilien kostet aber immer noch über 300 Euro… Auf Flüge zwischen 2.500 und 6.000 km werden 25 Euro erhoben, auf Flüge >6.000km, also z.B. nach Amiland oder Asien, 45 Euro.
Diese Luftverkehrsabgabe ist ein wichtiger erster Schritt, aber die Lenkungswirkung wird gering sein. Wie sagen die Ökonomen immer so schön: die Lenkungswirkung einer Abgabe hängt von der Elastitzität der Nachfrage ab. Will heißen: es gibt ja gar keine Alternative, als mit dem Flugzeug nach Thailand an den Strand zu fliegen, und 45 Euro sind bei einem FLug von sagen wir 1.000 EURO eine viel zu geringe Preissteigerung, um die Sonnen-Hungrigen zum Alternativ-Urlaub in der Steiermark zu bewegen…
Uneingeschränkt erfreulich im Haushaltsbegleitgesetz ist natürlich die Brennelementsteuer für Atommeiler. Aber über die wird ja an anderem Ort genug geschrieben und gestritten.