„German Proposal Seeks to Sharply Curtail Fracking“ titelte die New York Times am letzten Freitag. „GroKo schafft Fracking-Ermöglichungsgesetz“, rufen die Grünen. Reden die über denselben Vorschlag? Was genau planen Gabriel und Hendricks? Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium haben am 4. Juli gemeinsame Eckpunkte für die Regelung von Fracking vorgelegt. Darin heißt es:
Die Eckpunkte beinhalten die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.
Kann man das glauben? Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es in den letzten Monaten verstärkte Lobbyanstrengungen seitens der deutschen Industrie gegeben hat, um das faktische Moratorium aufzuheben und Pilotprojekte für Schiefergasgewinnung durch Fracking zu ermöglichen. Und angesichts von Ukraine-Krise und Konflikt mit Russland stehen die Zeichen für die Fracking-Industrie jetzt so gut wie lange nicht. Das will sie auch nutzen. Unter anderem schrieb Ulrich Grillo, Präsident des BDI, am 3. Juli (als der BDI seinen großen Rohstoffkongress veranstaltete, bei dem es übrigens von vorne bis hinten um’s Thema Fracking und die Harmlosigkeit dieser Technologie ging) in einem Gastbeitrag in der Rheinischen Post:
Deutschland könnte Experten zufolge aus heimischen Quellen so viel Erdgas fördern, wie zurzeit beispielsweise aus Russland importiert wird.
Aber was nun: Fracking-Ermöglichungsgesetz oder tatsächlich ein Versuch, kommerzielles Fracking in Deutschland zu verhindern? Faktisch ist es so, dass mit den vorgestellten Eckpunkten nicht nur die Förderung von Gas aus konventionellen Quellen mittels Fracking erlaubt wird (das macht man in Niedersachsen schon seit Jahrzehnten, betont der BDI auch gerne, und die rechtliche Unklarheit bzgl. Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten war der dortigen Gasindustrie ein Dorn im Auge), sondern eben auch Pilotprojekte zur Förderung von Schiefergas. Alles zu wissenschaftlichen Zwecken. „Wer Fracking ernsthaft verhindern will, braucht keine Forschungsprojekte“, sagen die Grünen aus meiner Sicht aber zu Recht. Alles eine Ablenkung von der wichtigen Aufgabe, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Und damit auch eine Verschwendung von Forschungsmitteln.
Aber die Eckpunkte enthalten auch ein paar interessante Ansatzpunkte, zum Beispiel:
Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen können, soll den Unternehmen auferlegt werden.
Interessant ist das, weil das derzeitige Bergrecht vorsieht, dass die Beweislast bei den Betroffenen liegt. Das Gesetz stammt noch aus der Nazi-Zeit und ermöglicht u.a. bei „überwiegend öffentlichem Interesse“ an Bergbauschätzen Umsiedlungen. Ein Reformversuch der Oppositionsparteien im Mai 2012 scheiterte. Im Herbst 2014 steht eine Bundesratsinitiative zur Beweislastumkehr an. Seit Jahren fordern Bergbau-Betroffenenverbände die sog. “Beweislastumkehr”, womit durch den Braunkohlebergbau Geschädigte denen im Steinkohlebergbau gleich gestellt würden. Damit nämlich müsste der Bergbautreibende (z.B. RWE) nachweisen, dass KEIN Bergschaden an einem Gebäude vorliegt. Heute müssen die Betroffenen RWE gegenüber nachweisen, DASS ein Bergschaden vorliegt.
Und auch dieser Punkt ist wichtig:
Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche Menge sind offenzulegen.
Bisher ist es nämlich unmöglich, die tatsächlichen Gefahren des Fracking abzuschätzen, da die eingesetzten Chemikalien überhaupt nicht vollständig veröffentlicht werden. Angeblich gibt es nun eine Fracking-Technologie, die komplett mit biologisch abbaubaren Substanzen arbeitet, hieß es letzte Woche übrigens beim BDI.
Vermutlich erscheinen die Eckpunkte tatsächlich im europäischen und nordamerikanischen Vergleich als sehr strenge Auflagen. Das macht aber die Grundsatzentscheidung für eine Erprobung von Schiefergasgewinnung durch Fracking in Deutschland noch lange nicht richtig. Und nach politischen Maßstäben ist „auf absehbare Zeit“ ein ziemlich dehnbarer Begriff – da können sich die Zeiten bekanntlich sehr rasch und unerwartet wandeln.