Gerechtigkeitszuschlag

„Gerechtigkeit ist keine Sozialromantik. Sie ist für den Zusammenhalt der Gesellschaft und der wirtschaftlichen Systeme von höchster Bedeutung. Ihre Abwesenheit ist schmerzlich erfahrene Realität.“
So heißt es im Statement von Berthold Huber, dem ersten Vorsitzenden der IG Metall, das er anläßlich der Pressekonferenz zum Forderungsbeschluß für die Tarifrunde 2008 der Metall- und Elektroindustrie abgegeben hat. 8 % mehr Lohn fordert die IG Metall und begründet diese außergewöhnlich hohe Forderung mit einem Gerechtigkeitszuschlag: Die Beschäftigten sollen an den hohen Gewinnen der Unternehmen teilhaben.

Doch was hat das mit Klimaschutz zu tun? Es ist interessant, sich die verschiedenen Statements der deutschen Gewerkschaften zum Europäischen Emissionshandel anzuschauen und darin eine Kernbotschaft internationaler Solidarität zu suchen. Wo ist der Gerechtigkeitszuschlag in der Klimapolitik? In der gemeinsamen Erklärung von BDI und DGB mit dem Titel „Europäischer Emissionshandel für Klimaschutz, Standortsicherheit, Arbeitsplätze!“ vom 29.08.2008 heißt es (Hervorhebungen durch mich):

BDI und DGB fordern: Die Belastungen des Produzierenden Gewerbes durch den Emissionshandel dürfen nicht die Existenz der Unternehmen und Arbeitsplätze der Beschäftigten gefährden. Energieintensiven Betrieben droht der Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. DGB und BDI schlagen daher eine kostenfreie Zuteilung auf Basis anspruchsvoller Benchmarks vor. Die Freistellung der betroffenen Branchen muss zeitgleich mit dem Beschluss über das EU-Klimapaket bis spätestens Ende dieses Jahres erfolgen.

Da kann man lange nach einem internationalen Gerechtigkeitsempfinden suchen: Der DGB und der BDI fordern eine freie Verteilung der Verschmutzungsrechte an die großen Verschmutzer, die dann im Rahmen des Emissionshandel von der Knappheitsrendite profitieren dürfen. Dabei wäre die einmalige Chance vergeben, maßgebliche Mittel beispielsweise für Klimaschutz in Entwicklungsländern, Anpassung an den Klimawandel, Waldschutz oder Technologietransfer aufzutun. Begründet wird die Ablehnung einer Versteigerung mit der Angst vor einer Verlagerung von CO2 intensiven Industrien an andere Standorte:

In Zeiten der Globalisierung haben gerade die energieintensiven Industrien die Möglichkeit, in Länder auszuweichen, die unter niedrigeren ökologischen und sozialen Standards billige Energie bereitstellen können. Es kann aber kein gewollter Effekt der Europäischen Kommission sein, Umweltprobleme lediglich zu verlagern.

Damit machen sie es sich zu einfach. Die Drohung der Verlagerung von Industrien (und damit Arbeitsplätzen!) ist ein Todschlagargument. Die IG Metall und das Bundesumweltministerium, die ebenfalls eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, sehen das ein wenig differenzierter. Sie sind grundsätzlich für eine Versteigerung, aber auch für Ausnahmen (die dann entscheidend sind):

Die Eisen- und Stahlindustrie trägt eine große Verantwortung für die zu-künftige Verringerung der CO2-Emissionen. Sie kann zu einem effektiven Klimaschutz beitragen, wenn der von der EU Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf zum Europäischen Emissionshandel ab 2013 der ener-gieintensiven und in einem massiven internationalen Wettbewerb stehenden europäische Eisen- und Stahlindustrie eine stabile Zukunftsperspektive er-öffnet. Eine auf sehr anspruchsvollen und dynamisch weiter entwickelten Benchmarks basierende kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ist dafür der richtige Weg solange kein internationales Abkommen existiert.

Einer wichtigen Debatte, die Antworten auf die Gefahr der Verlagerung energieintensiver Industrien in Länder ohne Emissionsredultionsziele bietet, wird von vornerein der Garaus gemacht:

Einem Grenzausgleichsmechanismus, wie ihn der KOM-Vorschlag als eine Option zur Lösung des „carbon leakage“-Problems enthält, wird von IG Metall und Bundesumweltministerium nachdrücklich abgelehnt, da ein solcher Ansatz nicht praktikabel und WTO-rechtlich bedenklich ist.

Und eine weitere Gerechtigkeitslücke ist in der Argumentation der IG Metall und des BMU deutlich zu erkennen:

IG Metall und Bundesumweltministerium treten mit Nachdruck für eine stärkere Berücksichtigung von Emissionsgutschriften aus Klimaschutzpro-jekten in Drittländern (JI/CDM) im Emissionshandelsbereich ein. Dazu sollte in der Richtlinie eine Obergrenze festgelegt werden, die es erlaubt, unter Berücksichtigung des nach dem KOM-Vorschlag nutzbaren Gutschriften-kontingents insgesamt bis zu 50% der ab 2013 im Emissionshandelssektor zusätzlich zu erbringenden Minderungsleistung durch die Nutzung von Gut-schriften aus JI/CDM-Projekten zu erfüllen.

Das würde bedeuten, dass die EU bis zu 50 % ihrer Reduktionsleistungen nicht im EU Territorium erbringen muss, sondern durch die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern abgelten darf. Es ist aber inzwischen mehr als erwiesen, dass die ohnehin nicht ausreichenden EU Klimaziele unter keinen Umständen durch Offsetting im Rahmen des CDM zusätzlich nach unten gehandelt werden dürfen. Jegliche Klimaschutzleistungen in Ländern außerhalb der EU müssen zusätzlich zur Erreichung der EU Ziele erbracht werden! Sehr zu empfehlen ist hierzu eine aktuelle Studie von Ecofys (Niklas Höhne und Christian Ellermann): The EU’s emission reduction target, intended use of CDM and its +2°C.

Eine Debatte um Gerechtigkeit als Realpolitik, wie sie die IG Metall aufgemacht hat, unterstütze ich sehr, wünsche mir aber dabei einen Blick über den eigenen Tellerrand. Interessant ist da ein aktueller Bericht der Green Jobs Initiative von UNEP, ILO, IOE und ITUC, der heute gelauncht wurde: Green Jobs: Towards Decent Work in a Sustainable, Low-Carbon World. Die Debatte ist Welten entfernt von der der deutschen Gewerkschaften…

Foto: flickr. com von billjacobus1


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