Berichten zufolge wollen die Bundesländer NRW und Hessen sich Gelder aus dem hoffentlich bald prall gefüllten Topf der Erlöse aus dem Emissionshandel (ET) sichern. Die erwarteten 900 Millionen Euro jährlich – wenn das 122-seitige „Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels“ durchkommt – verbleiben nach derzeitigem Stand im Bundeshaushalt. Hier sind sie auch schon verplant für allerlei Sachen: Schuldenabbau, Bildung, Klimaschutz national, internationale Klimaschutzverpflichtungen… je mehr Akteure sich über die Finanzierung der großen Aufgaben vor denen wir stehen auslassen, desto öfter werden die ET-Einnahmen verbucht. Macht das Sinn?
Die Kommunen und die Länder sind – in unterschiedlichem Maße – alle so fehlfinanziert wie der Bund. Das liegt in der Tat vor Allem an der Einnahmenseite (und damit an den Schröder’schen Steuererleichterungen). Es macht wenig Sinn, sich hier auf die wenigen Schafe auf der Weide zu stürzen. Prinzipiell sollte gelten: Die Einnahmen aus dem ET sollten nicht den Haushalt konsolidieren, sondern zweckgebunden für Klimaschutz ausgegeben werden. Damit dies möglich ist, will der Bund das Sondervermögen
„Klima- und Energiefonds“ für die „Mehreinnahmen aus der Versteigerung […], soweit sie über die im Bundeshaushalt veranschlagten Einnahmen in Höhe von jährlich 900 Mio. Euro zuzüglich der Kosten für die Verwaltung der DEHSt hinausgehen und nicht aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen im Bereich Luftverkehr stammen[…]“ (Quelle)
einrichten. D.h.: Geld unter dieser Grenze sowie alles aus dem Flugsektor saniert den Bundeshaushalt. Darüber sollte man sich aufregen!
(Note: Aufmerksam machten mich die Klimaretter.)
PS: Das Bußgeld für Verstöße gegen die Regeln des ET wird von 50.000 € auf bis zu 500.000 € erhöht! Sollte das auch wirklich durchgesetzt werden, könnte auch hier noch gutes Geld zusammen kommen.