Große Enttäuschung herrscht heute unter den Klimaschützer/innen im Bundestag: Ein Antrag der Grünen wurde abgelehnt, mit dem sie die Bundesregierung dazu auffordern wollten, sich in Brüssel dazu einzusetzen, den Import von Öl aus kanadischen Teersanden in die EU zu verhindern. Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsregierungen im Herbst 2011 im Rahmen ihrer Fuel Quality Directive einen Vorschlag vorgelegt, wie man die Emissionen verschiedener fossiler Treibstoffe im Lebenszyklus berechnet. Nach diesem Vorschlag bekommen Treibstoffe aus Teersanden einen höheren Wert – was einem Importverbot gleich käme. Dazu müssen sich jetzt die nationalen Regierungen verhalten.
Der Antrag der Grünen wäre eine schöne und klare Botschaft an die Bundesregierung gewesen, ihrer Verantwortung als Vorreiterrin in Sachen Klimaschutz und Energiewende gerecht zu werden. Und die Anzeichen auf Zustimmung auch von Teilen der Regierungskoalition im Vorfeld waren deutlich. Umso größer ist jetzt die Enttäuschung. Aber zugleich ist das Ergebnis der Abstimmung, dass es – sichtbar an einigen Enthaltungen (u.a. der – auch im Regierungslager inzwischen kritische Stimmen und Zweifel an der Glaubwürdigkeit des aktuellen energiepolitischen Kurses von Merkel gibt. Das ist doch ein Grund zur Hoffnung, oder?
In einem Brief an die Abgeordneten des Umweltausschusses schrieb die kanadische Regierung übrigens im Vorfeld:
„Kanada hat keinerlei Einwände gegen das Vorhaben der EU, Treibhausgase zu reduzieren. Ganz im Gegenteil, die Regierung von Kanada setzt sich dafür ein, die gesamten Treibhausgasemissionen Kanadas auf der Basis der Werte von 2005 bis zum Jahr 2020 um 17 % zu reduzieren und hat bereits maßgebliche Schritte eingeleitet, um dieses die Ziel zu erreichen. […] Kanada ist weiterhin besorgt über die Benachteiligung von Rohöl aus Ölsanden im Vergleich zu anderen Rohölen, die nach Europa importiert und dort verbraucht werden, und von denen einige vergleichbare oder sogar höhere THG Emissionen aufweisen. Wir sind der Ansicht, dass die Herangehensweise der Europäischen Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie nicht auf wissenschaftlichen Fakten basiert und einen ungerechtfertigten Präzedenzfall schafft.“