Nach langer Zeit gibt es auf UN-Ebene aktuell wieder einen ernsthaften Versuch, verbindliche internationale menschenrechtliche und ökologische Standards für Unternehmen zu entwickeln. Noch im Juni wird der UN-Menschenrechtsrat, der aktuell in Genf tagt, über die Einsetzung einer „open ended working group“ entscheiden. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe wäre die Entwicklung eines verbindlichen Abkommens zum Umgang mit schweren Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen. Im September 2013 haben 80 Staaten, darunter Ecuador, Bolivien, Peru, Venezuela, Nicaragua, Kuba, Pakistan, Sri Lanka und Kirgistan, sowie die gesamte afrikanische und arabische Gruppe an den Menschenrechtsrat appelliert, solche Standards zu entwickeln. Europa, insbesondere auch Deutschland, nehmen momentan eine ablehnende Haltung ein.
Und auch von zivilgesellschaftlicher Seite gibt es dafür derzeit eine große Mobilisierung und Unterstützung, z.B. durch die Treaty Alliance und durch die Kampagne Stop Corporate Impunity.
Die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe steht nicht im Widerspruch zu den UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten und der weiteren Umsetzung dieser Leitprinzipien auf nationaler Ebene, die auch in Deutschland noch ansteht. Der Mehrwert eines verbindlichen Abkommens wäre die Festschreibung verbindlicher internationaler Mindeststandards, die es ermöglichen, Unternehmen für Menschen- und Umweltverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.
Passend dazu haben das Global Policy Forum, Brot für die Welt und Misereor ein aktuelles Arbeitspapier zum Einfluss transnationaler Konzerne auf die Business and Human Rights Agenda der UN vorgelegt.