Fracking-Ermöglichungsgesetz nimmt Form und Fahrt auf

Einen „Freifahrtschein für eine fragwürdige Technologie“ nennt der BUND das geplante Fracking-Gesetz der Bundesregierung. Am 19. November hat das Bundesumweltministerium (BMUB) verschiedene geplante Gesetzesänderungen veröffentlicht, die als Gesamtpaket ein Fracking-Ermöglichungsgesetz darstellen. Die Änderungen stellen zwar auf den ersten Blick Hürden im Genehmigungsprozess dar. Letztlich zeigen sie aber eben einen Genehmigungsprozess auf – und damit kein generelles Verbot. Und das mit sehr niedrigen Hürden. Damit könnten die Frackingfirmen, die durch die gesetzliche Unklarheit der letzten Jahre nur in den Startlöchern lagen, nun bald ihre Anträge aus der Schublade ziehen und loslegen.

Besonders kritisch ist die Tatsache, dass es nach den Plänen der Bundesregierung möglich sein soll, in Sandstein auch in NATURA 2000 Gebieten zu fracken (vorbehaltlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung). Und das sog. Flowback (hochtoxisches mit Formationswasser gemischtes Frack-Fluid, das beim Fracking ausgespült wird und als Abfallprodukt anfällt) soll auch in Zukunft in tiefe Erdschichten verpresst werden dürfen.

 


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