Heute beschäftigt sich der UN-Menschenrechtsrat in Genf einen ganzen Tag lang mit dem Thema Klimawandel. Die fortschreitende globale Erwärmung führt immer sichtbarer zu Menschenrechtsverletzungen bzw. stellt Staaten und Regierungen vor neue Herausforderungen, was beispielsweise die Gewährleistung des Menschenrechts auf Nahrung angeht.
UNEP hat diese Woche einen Bericht zu „Africa’s Adaptation Gap“ (2) vorgelegt. Darin steht, dass bereits bei einer globalen Erwärmung von 2 °C 50 % der Bevölkerung des Kontinents dem Risiko von Unterernährung ausgesetzt sind. Und wir steuern derzeit auf +4°C zu! UNEP macht allerdings einen interessanten Vorschlag, um die afrikanischen Regierungen bei der Bewältigung der anstehenden Krisen und Katastrophen zu unterstützen: Eine Abgabe auf die Extraktion fossiler Rohstoffe (Öl, Gas, Kohle) soll neben einer Abgabe auf Finanztransaktionen, internationalen Handel, Transport und Tourismus helfen, die erforderlichen Gelder für Anpassungsmaßnahmen aufzubringen. UNEP schätzt die Anpassungkosten für Afrika auf 50 bis 100 Milliarden US Dollar pro Jahr bis 2050. Bis 2100 könnten sie auf bis zu 6% des GDPs des Kontinents absteigen.
Dieser Vorschlag ist gar nicht so anders als der, den die Heinrich-Böll-Stiftung gemeinsam mit dem Climate Justice Programme letztes Jahr vorgelegt hat, der sich aber speziell mit der Finanzierung von Klimawandelschaden und -verlusten (Loss & Damage) befasst. Klar ist: diejenigen, die eine Hauptverantwortung für den Klimawandel tragen, müssen zur Verantwortung gezogen werden – finanziell und rechtlich. Und jeglicher Finanzierungsmechanismus muss dafür sorgen, dass es kein Freischein zum weiteren emittieren wird, sondern zu einer schnellen und endgültigen Dekarbonisierung beiträgt.