Das Europäische Gericht (EuG) hat die Klage von zehn Familien aus fünf EU-Staaten, Kenia und Fidschi und einem schwedischen Jugendverband für verschärfte EU-Klimaziele als unzulässig abgewiesen. Als Begründung führt das Gericht vor allem an, da alle vom Klimawandel betroffen sind, seien die Klägerinnen und Kläger aufgrund mangelnder individueller Betroffenheit nicht befugt, die Klimapolitik der EU vor Gericht anzufechten. Die Familien prüfen mit ihren Anwälten die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil.
Mehr Infos zum Fall, der Gerichtsentscheidung und den Reaktionen der betroffenen Klägerfamilien und Anwält/innen gibt es bei Germanwatch (z.B. in der Pressemappe) und auf der Website des People’s Climate Case. Die Gerichtsentscheidung im Volltext gibt es hier.
Zum Fall hatten wir hier auf Klima der Gerechtigkeit bereits vor einem Jahr berichtet.
Übrigens: Seit Einreichung der Klage im Mai 2018 ist politisch durchaus neue Dynamik entstanden. So hat das Europäische Parlament zwei Resolutionen verabschiedet, in denen eine Anhebung des EU-Klimaziels 2030 von 40% auf 55% gefordert wird. Zum letzten EU Gipfel in Rumänien haben 10 Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, die Niederlande, Dänemark, Schweden, Spanien, Portugal, Luxemburg, Lettland und Belgien, eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie alle Staats- und Regierungschefs der EU auffordern, sich bei der nächsten EU-Ratssitzung im Juni auf Klimaneutralität bis 2050 und eine Verschärfung des Ziels für 2030 zu einigen. Deutschland hat sich den Vorreitern noch nicht angeschlossen.