Wer kann für Klimawandeleffekte haftbar gemacht werden? Ein Überblick über den Stand der „Attribution Science“

Vor Kurzem erschien im Columbia Journal of Environmental Law der Artikel The Law and Science of Climate Change Attribution von Michael Burger, Jessica Wentz und Radley Horton – ein sehr guter und umfassender Überblick über die komplexen und dynamischen Beziehungen zwischen dem sich ständig weiterentwickelnden Bereich der sog. „Attribution Science“ (wo es um die Zuordnung von Verantwortung für Klimawandeleffekte und –folgen geht) und ihren konkreten Anwendungen in rechtlichen und politischen Kontexten, insbesondere bei Klimaklagen. Es ist eine wichtige Ressource für all diejenigen, die daran arbeiten, die größten Verschmutzer, „Carbon Majors“ und „Climate Criminals“ zur Rechenschaft zu ziehen.

„Attribution Science“ untersucht z.B. die Zusammenhänge zwischen dem Klimawandel und extremen Wetterereignissen, liefert konkrete Daten und wissenschaftliche Fakten und Argumente dafür, dass der anthropogene Klimawandel nicht nur real ist, sondern dass es wissenschaftlich möglich ist, spezifische Verantwortungen von z.B. Unternehmen und Regierungen zu benennen. Angesichts einer wachsenden Zahl von Forschungsarbeiten zu diesem Thema befassen sich Gerichte, politische Entscheidungsträger/innen und private Akteure/innen nun mit kritischen Rechtsfragen, z.B. ob Regierungen genug tun, um Emissionen zu reduzieren und sich an Klimarisiken anzupassen, und ob Unternehmen für ihre Beiträge zum Problem haftbar gemacht werden können.

Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Ergebnisse aus dem Artikel von Michael Burger et al:

Die bestehende Forschung im Bereich der Erkennung und Attribution ist robust genug, um die Beurteilung bestimmter Arten von Klimaklagen zu unterstützen. Aber es gibt auch Faktoren, die es schwierig machen können, eine klare Kausalkette zwischen einer bestimmten Emissionsquelle und spezifischen Schäden oder Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu belegen. Letztendlich wird das Ausmaß, in dem die Wissenschaft Rechtsansprüche unterstützen kann, von vielen Faktoren abhängen, z.B. von der Art des Anspruchs, den Identitäten der Kläger und Beklagten und der Art der angeblichen Verletzungen.

Viele Auswirkungen des Klimawandels wie der Anstieg des Meeresspiegels, das Schmelzen des Permafrosts und die Versauerung der Ozeane können mit großer Sicherheit auf den anthropogenen Klimawandel zurückgeführt werden. Für andere Auswirkungen wie Extremwetterereignisse, Folgen für die öffentliche Gesundheit, wirtschaftliche Verluste und die Schädigung von Ökosystemen ist das deutlich schwieriger. Es gibt eine wachsende Zahl von Studien zur Zuordnung von Extremereignissen und Klimawandeleffekten, die einen kausalen Zusammenhang zwischen z.B. hitzebedingter Sterblichkeit und anthropogenem Einfluss auf den Klimawandel feststellen.

Wenn eine Auswirkung einmal dem anthropogenen Klimawandel zugeschrieben wurde, kann sie auch proportional bestimmten Emissionsquellen (z.B. den Emissionen eines Kohlekonzerns) zugeordnet werden. Diese Berechnung kann auch eine Schätzung des jeweiligen proportionalen Beitrags dieser Quelle zu den globalen Treibhausgasemissionen beinhalten. Jedoch ist es wichtig festzuhalten: Die Frage, wer für welche Emissionen verantwortlich ist, ist keine rein objektive wissenschaftliche Berechnung, sondern ganz klar auch eine normative und politische Frage!

In mehreren konkreten Gerichtsverhandlungen haben Kläger erfolgreich Ergebnisse der „Attribution Science“ eingesetzt, um nachzuweisen, dass das Versäumnis einer Regierung, die Treibhausgasemissionen auf angemessenem Niveau zu reduzieren, die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger in einem bestimmten Land gefährdet und die Regierung somit ihre Fürsorgepflicht verletzt hat.

Klagen, die darauf abzielen, Unternehmen für ihren Beitrag zum Klimawandel haftbar zu machen, stoßen vielfach auf rechtliche, verfahrenstechnische und andere Hindernisse. Sie sind allerdings bisher nicht an den Beschränkungen der wissenschaftlichen Argumentationsgrundlage gescheitert. Einige US-Gerichte haben zum Beispiel entschieden, dass klimabezogene Klagen entweder durch den Clean Air Act überlagert werden oder von anderen Regierungszweigen auf der Grundlage der Prinzipien der Gewaltenteilung behandelt werden sollten.

Die wissenschaftliche Gemeinschaft kann die konkreten Anwendungen von „Attribution Science“ unterstützen, z.B. indem diese Forschung auch bei den politischen Verhandlungen zu Klimawandelschäden und –verlusten (Loss & Damage) oder bei gerichtlichen Entscheidungen über die Haftung für die Auswirkungen des Klimawandels eingebracht werden. Dabei ist zum einen die Weiterentwicklung der Wissenschaft wichtig, aber auch die geographische Erfassung von Ländern, die bisher weniger im Fokus standen, aber massiv unter den Folgen des Klimawandels leiden.

Weitere Informationen zum Thema gibt es u.a. hier:

Climate Accountability Institute

Union of Concerned Scientists

Sabin Center for Climate Change Law


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