BMUB: Synthetische Biologie und Genome Editing fallen unter Gentechnikrecht

Ob die Verfahren der synthetischen Biologie und des Genome Editing unter die klassische Gentechnikgesetzgebung fallen oder nicht, ist heiß umstritten. Die Agrar- und Saatgutkonzerne lobbyieren heftigst, um genau das zu verhindern. Denn sie wollen einen Freibrief für die Einführung der „neuen Züchtungstechniken“ (das klingt doch viel niedlicher als das hässliche Wort „Gentechnik“, oder?).

Allerdings könnte ihnen da auf EU-Ebene jemand einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen… Heute bin ich auf diesen Brief gestoßen, den Barbara Hendricks bereits vor zwei Monaten über Ministerialdirektorin Elsa Nickel im BMUB an Testbiotech schrieb:

„Ich bin der Überzeugung, dass Organismen der synthetischen Biologie und auch Organismen, die mit dem Genome Editing erzeugt wurden, unter das europäische Gentechnikrecht fallen. Damit würden sie auch im Rahmen der gentechnischen Zulassung einer Umweltrisikoprüfung unterliegen.

Auch wenn wir in einigen Punkten Kritik an der Umweltrisikoprüfung haben und diese kontinuierlich an neue Herausforderungen angepasst werden muss, bin ich der Meinung, dass das Gentechnikrecht ein geeignetes Instrument ist, diese neuen Techniken zu regulieren und ggf. zu verbieten, wenn Risiken für die Umwelt festgestellt werden.

Das BMUB wird sich auch zukünftig für die Einstufung des Genome Editing und weiterer neuer Züchtungsverfahren unter das Gentechnikrecht einsetzen. Weiterhin setzt sich das BMUB für die Weiterentwicklung der Risikobewertung im Zulassungsverfahren ein. Das Bundesamt für Naturschutz wird hierzu wie bisher die Aktivitäten auf EU-Ebene kritisch begleiten und die Schwachstellen ansprechen sowie Lösungsvorschläge einbringen.“

Wunderbar, dass hier mal jemand klar sagt, was Sache ist! Darauf kann man sich dann jetzt auch positiv beziehen, wenn jemand etwas Anderes behauptet.


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