Verfassungsgerichtshof in Österreich hebt Verbot der dritten Piste am Wiener Flughafen auf

Eigentlich war es auch zu schön, um wahr zu sein: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Österreich verbietet den Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien aus Klimagründen! Nun hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) sich der Sache angenommen, nachdem der Flughafen Wien das Verbot nicht akzeptieren wollte. Das Ergebnis vom heutigen Tag: Der VfGH gibt dem Flughafen recht und hebt die negative Entscheidung auf.

„Der Verfassungsgerichtshof hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts gegen die vom Flughafen Wien-Schwechat geplante dritte Piste als verfassungswidrig aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, entschieden die Richterinnen und Richter mit Datum 29. Juni 2017. Die Rechtssache geht nun zurück an das BVwG, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss.“

Der VfGH stellt fest, dass das BVwG viele Fehler gemacht habe, vor allem bei der „Auslegung der Staatszielbestimmung des umfassenden Umweltschutzes“. Gemeint ist dabei:

„Es ist zwar verfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz bei der Abwägung von Interessen für und gegen die Genehmigung eines Projekts einzubeziehen. Aber: Die im Gesetz genannten ’sonstigen öffentlichen Interessen‘, die bei der Abwägung gemäß Luftfahrtgesetz zu berücksichtigen sind, müssen aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar sein. Und eine Erweiterung dieser Interessen findet durch die Staatszielbestimmung nicht statt – weder auf Klimaschutz noch auf Bodenverbrauch. Auch ist aus dem Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit kein absoluter Vorrang von Umweltschutzinteressen ableitbar.“

Am erstaunlichsten ist für mich der angebliche Fehler bei der Berechnung der Emissionen:

„Laut Feststellung eines gerichtlichen beeideten Sachverständigen wären nur die Emissionen einzurechnen, die während Start und Landung erfolgen („LTO-Emissionen“ – Landing and Take Off). Der Senat des BVwG hingegen hat in seiner Prognose für das Jahr 2025 Emissionen berücksichtigt, die während des gesamten Fluges anfallen („Cruise-Emissionen“).“

Denn wenn eine neue Piste den Flugverkehr insgesamt erhöht, kann man doch nicht die Verantwortung für die Emissionen bei Start und Landung haben, aber ignorieren, dass es dadurch auch zu vermehrten Flugemissionen insgesamt kommt!

Warum das Gericht sich zudem weder auf das Kyoto-Protokoll noch auf die niederösterreichische Verfassung beziehen darf, mag vielleicht juristisch irgendwie begründbar sein (das kann ich nicht nachvollziehen), widerspricht aber dem gesunden Menschenverstand und auch den Grundideen des Klimaschutzes.

Mir geht es hier auch nicht um eine juristische Kritik des neues Urteils. Diese könnte ich auch gar nicht leisten. Aber da das bahnbrechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor wenigen Monaten international für große Überraschung und Zustimmung gesorgt hat, sollte sich diese nun ebenfalls in internationalen Unmut und einen gemeinsam Aufschrei umkehren.

Denn weitere Start- und Landebahnen (sowie gar ganze neue Flughäfen) werden überall auf der Welt gebaut, während sich die Flugindustrie hinter ihrem Greenwashing-Instrument CORSIA versteckt. Da gehören zumindest diejenigen zur Verantwortung gezogen, die den Bau dieser klimaschädlichen und unnötigen Infrastruktur genehmigen!

So fordert Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von GLOBAL 2000, angesichts des heutigen Urteils:

„Das hemmungslose Wachstum des Flugverkehrs ist einfach nicht vereinbar mit dem Ziel, eine drohende Klimakatastrophe noch abzuwenden. Wir laufen sehenden Auges in den Abgrund, wenn wir nicht begreifen, dass all die zunehmenden Hitzewellen, Waldbrände und Klimaflüchtlinge etwas mit unseren Entscheidungen zu tun haben. Wir dürfen es nicht hinnehmen, wenn durch grundfalsche Projekte unsere Zukunft zerstört wird. Statt dem Bau der dritten Piste brauchen wir eine Verlagerung des Flugverkehrs auf nachhaltige Verkehrsträger wie die Bahn. Das muss die Politik jetzt in die Wege leiten. Es kann nicht sein, dass umweltfreundliche Verkehrsmittel gegenüber dem klimaschädlichen Fliegen benachteiligt werden. Wir brauchen Kostenwahrheit und den Ausbau von attraktiven und günstigen Bahn-Angeboten in die Nachbarländer. Dann erübrigt sich die Diskussion um den Bau einer dritten Piste von selbst.“


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