EuGH-Urteil ist eindeutig: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und wird entsprechend reguliert

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden: Pflanzen, die mit neuen Gentechnikverfahren (z.B. CRISPR/Cas) in ihrem Erbgut verändert werden, müssen auch als Gentechnik reguliert werden.

Im Urteil steht konkret:

„Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen. Von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind aber die mit Mutagenese-Verfahren, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, gewonnenen Organismen, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen. Mit „Mutagenese“ werden alle Verfahren bezeichnet, die es, anders als die Transgenese, ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern.“

Gute knackige Bewertungen dieses wichtigen Urteils gibt es u.a. bei Testbiotech, Friends of the Earth Europe, und dem BÖLW.

Die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) hatte bereits vor Veröffentlichung des EuGH-Urteils klargestellt:

„Mit der Erweiterung der technischen Möglichkeiten Lebewesen gentechnisch weitgehend zu verändern, steigt auch die Verantwortung der Wissenschaft sich in den öffentlichen Diskurs über die Bewertung der Technologien und deren Auswirkungen einzubringen. Teilweise erscheint der Diskurs allerdings fast naiv, wenn die Technik mit der klassischen Zucht gleichgestellt und somit als vermeintlich harmlos dargestellt wird. Das unterschätzt die Wirkmacht von CRISPR/cas bei weitem. Anders als bei der klassischen Zucht, kann mit Genome Editing an vielen Stellen im Genom gezielt eingegriffen und somit Organismen auch weitreichend verändert werden. Zudem verführt der direkte Vergleich der Technik zur Zucht auch dazu, sich in Sicherheit zu wiegen und ihre potentiellen Risiken zu negieren oder zumindest zu unterschätzen.“

Die Frage ist also nicht, ob CRISPR und andere Genome Editing Methoden Gentechnik sind, sondern ob sich einige Institutionen und Personen dazu verleiten lassen, angesichts der Verheißungen der neuen Methoden ihre grundsätzliche Haltung zur Gentechnik zu überdenken…

Gute Hintergrundpapiere und Factsheets zu den verschiedenen Technologien und ihren Risiken gibt es übrigens u.a. bei der Fachstelle Gentechnik und Umwelt:

Um eine Teilhabe an dieser Diskussion zu verbessern, bereitet die Fachstelle Gentechnik und Umwelt (FGU) relevante Informationen aktuell, vorausschauend, wissenschaftlich fundiert und allgemein verständlich auf. Sie dient damit als eine Art „Clearing-House“, eine von der Industrie unabhängige Fachstelle zum Thema Gentechnik und Umwelt.

Unter anderem gibt es bei der Fachstelle Hintergrundpapiere zu CRISPR/Cas und anderen Technologien samt Risikoanalyse.

Auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat ein umfassendes Hintergrundpapier zu den Neuen Techniken veröffentlicht.

Kritische internationale (zivilgesellschaftliche) Informationswebseiten gibt es auch, vor allem:

http://www.synbiowatch.org/ und http://www.synbiogovernance.org/

Einige grundsätzliche Informationen zur Synthetischen Biologie gibt es auch im Dossier der Heinrich-Böll-Stiftung.


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