Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation urgewald und die Deutsche Umwelthilfe haben gemeinsam den Bericht „Klimakrise weltweit – gefördert von der Bundesregierung“ vorgelegt, der nachweist, dass die Bundesregierung über Jahre klimaschädliche Öl –und Gasprojekte in 28 Ländern mit Milliarden durch die Bereitstellung von Exportkreditgarantien – häufig Hermesbürgschaften genannt- gestützt hat.
Der Bericht weist auf die weitreichenden Folgen dieser Förderung hin:
… unterstützt die Bundesregierung fossile Öl- und Gasprojekte auch umfassend im Ausland. Damit zementiert die Bundesregierung (und bereits ihre Vorgänger) durch Außenwirtschaftsförderung aktiv die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen – und behindert so die weltweite Energiewende.
Eine Abkehr von der fossilen Pfadabhängigkeit sähe anders aus.
Nicht nur erläutern die Autor*innen die unterschiedlichen Instrumente, die zur Außenwirtschaftsförderung eingesetzt werden können, neben den Hermesbürgschaften sind das auch Ungebundene Finanzkredite (UFK), detaillierte Zahlenwerke geben Aufschluss über die Förderung einzelner Projekte – von denen 15 übrigens in Ländern angesiedelt sind, die von Freedom House als „nicht frei“ klassifiziert werden.
Der häufig zitierten Mär der vermeintlich besseren Klimabilanz von Erdgas (gegenüber Kohle/ Erdöl) hält der Bericht entgegen:
Methan, aus dem Erdgas hauptsächlich besteht, ist nach Kohlendioxid (CO2) die zweite Hauptursache der globalen Erderhitzung. Wenn man neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung, Transport und Lagerung anfallenden Methanleckagen berücksichtigt, fällt die Klimabilanz von Erdgas schlecht aus.
An die Bundesregierung gerichtet stellen die Autor*innen folgende Forderungen:
Die Rohstoffstrategie der Bundesregierung und die Kriterien für UFK-Garantien müssen dahingehend geändert werden, dass die Versorgung mit fossilen Brennstoffen (inklusive Erdgas) nicht mehr förderungswürdig ist.
- Euler Hermes muss klare Ausschlusskriterien für alle fossilen Brenn- und Rohstoffe und die damit verbundenen Wertschöpfungsketten definieren.
- In der Projektprüfung müssen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden – darunter insbesondere Zerstörung und Verschmutzung
von Wasserressourcen, Verlust von Biodiversität oder negative Klimaauswirkungen – geprüft werden. Projekte mit negativer Bewertung in einer dieser Kategorien dürfen nicht gefördert werden.
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Projekte, die die Rechte indigener Völker betreffen, werden ausgeschlossen, wenn letztere nicht ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung gegeben haben.
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Die Transparenz über Bürgschaften und Garantien und die Projekte, die sie unterstützen, muss verbessert werden.
Eine neue Bundesregierung wird sich mit diesen Forderungen bald auseinandersetzen müssen.